Ausschreibung zum Bezirksjugendmajestätenschießen 2024

 

Ausschreibung zum Ausschießen
des Bezirksschülerprinzen / der Bezirksschülerprinzessin
sowie des Bezirksprinzen / der Bezirksprinzessin
für das Jahr 2024

 

Ausschreibung zum Ausschießen

des Bezirksschülerprinzen / der Bezirksschülerprinzessin

sowie

des Bezirksprinzen / der Bezirksprinzessin

für das Jahr 2024

 

  • Startberechtigung:

Das Ausschießen des Bezirksschülerprinzen / der Bezirksschülerprinzessin sowie des Bezirksprinzen / der Bezirksprinzessin für das Jahr 2024 findet am Samstag, 27.04.2024 auf dem Gelände der St. Katherina Schützenbruderschaft Niederaußem statt.

Startberechtigt sind die Jungmajestäten, die in diesem Jahr das Majestäten - Silber ihrer Bruderschaft tragen werden. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die von der Bezirksvertreterversammlung am 26.03.2014 beschlossene Regelung zu den Wartefristen hinweisen:

 

„Eine erneute Teilnahme am Ausschießen der Bezirksmajestäten ist für Inhaber/innen der jeweiligen Bezirksmajestätenwürde erst möglich nach Ablauf einer Wartezeit von

Bezirksprinz /-prinzessin: drei Jahren

Bezirksschülerprinz /-prinzessin zwei Jahren

Das Jahr der Krönung gilt als erstes Jahr der zu absolvierenden Wartezeit.“

 

Die Schülerinnen / Schüler bzw. Prinzessinnen / Prinzen, die erneut das Majestäten - Silber ihrer Bruderschaft tragen und zuvor nicht die Bezirksmajestätenwürde erlangt haben, können also ohne Einhaltung einer Wartefrist wiederum zum Ausschießen auf Bezirksebene zugelassen werden.

Analog der Ausschreibung auf Bundesebene sind startberechtigt Bewerber/-innen

um die Würde

  • des Bezirksschülerprinzen / der Bezirksschülerprinzessin

zwischen den Geburtsjahrgängen 2008 und jünger,

  • der Bezirksprinzessin / des Bezirksprinzen Bewerber/innen,

die zwischen 2000 und 2007 geboren sind.

  • Anmeldung:

Zur Anmeldung durch den / die Brudermeister/ -in oder eine(n) von ihm / ihr Beauftragte(n) ist der eVewa - Meldevordruck auszudrucken und mit allen erforderlichen Unterschriften (des Bewerbers, des Jungschützenmeisters, des Präses) zu versehen. Ein entsprechendes Video mit einer Anleitung ist auf

youtube.de hinterlegt (Suchbegriff: BHDS eVewa Formular Bundeskönig- und Prinzenschießen).

 

Wichtiger Hinweis:

Aus organisatorischen Gründen wird der Meldeschluss für das Ausschießen der Bezirksmajestäten auf Sonntag, 21.04.2024 festgelegt. Hierzu sind folgenden Unterlagen an Michael Fabricius per Post/Einwurf (Erftstraße 44, 50126 Bergheim) oder per E-Mail

(Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) einzureichen:

 

 

  • Evewa-Meldebogen
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (*)
  • Kopie des Personalausweises bzw. des Schülerausweises

(*) Um den unterschiedlichen Regelungen der Diözese und des Bundes hinsichtlich der Einverständniserklärung bei den Minderjährigen Rechnung zu tragen, ist für alle Starter/-innen, die nach dem 27.04.2006 geboren sind, das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei der Teilnahme von Bewerbern/innen, die nach dem 27.04.2012 geboren sind, muss zusätzlich die Ausnahmegenehmigung der Kreispolizeibehörde vorliegen.

 

  • Zulassung zum Wettkampf

Eine Zulassung zum Schießen erfolgt nur, wenn alle Unterlagen komplett vorliegen, da schon in der darauffolgenden Woche unsere Meldung zum Diözesanschießen erfolgen muss. Deshalb können wir auch keine Ausnahmen für die Teilnahme am Schießen zulassen.

Am Wettkampftag entscheiden Bezirksjungschützenmeisterin Vera Albert und Bezirksbundesmeister Michael Fabricius über die Zulassung der angemeldeten Kandidaten/-innen zum Wettkampf. Über Einsprüche gegen eine Nichtzulassung entscheidet der anwesende geschäftsführende Vorstand des Bezirksverband Bergheim – Nord vor Ort.

  • Startgeld

Das Startgeld beträgt 7,50 € je Prinz / Prinzessin bzw. 3,00 € je Schülerprinz / Schülerprinzessin. Es ist vor Ort an die Schatzmeisterin des Bezirksverbandes, Doris Fabricius, zu entrichten. Jeder angemeldete Starter ist zu bezahlen.

  • Schießstand und Durchführung

Der Wettbewerb wird in der Schülerklasse mit einem Luftgewehr auf dem Schießstand (10 m – Bahn), der Wettbewerb in der Jugendklasse mit einem KK – Gewehr auf dem Hochstand ausgetragen. Gewehr und Munition werden gestellt. Er wird mit dem Anschlag „stehend aufgelegt“ (Schülerklasse) bzw. „sitzend aufgelegt“ (Jugendklasse) durchgeführt. Über die Reihenfolge der Bewerber/ -innen entscheidet das vor Beginn des Wettkampfes gezogene Los.

Sollte das Ausschießen der Bezirksschülerprinzessin / des Bezirksschülerprinzen länger als 45 Minuten dauern, bitten wir um Verständnis, wenn aus zeitlichen Gründen parallel dazu bereits mit dem Ausschießen der Bezirksprinzessin / des Bezirksprinzen am Hochstand begonnen wird.

Für die Schießleitung (technische Durchführung) sind die Bezirksschießmeister verantwortlich, die Schießaufsicht obliegt dem Schießmeister der St. Katharina Schützenbruderschaft Niederaußem.

  • Kleiderordnung

Hinsichtlich der Kleiderordnung orientieren wir uns an den Ausschreibungen für das Ausschießen der Bundesmajestäten:

Geschossen wird in Schützentracht /-uniform (aus Sicherheitsgründen ohne das Königssilber). Die Innentaschen der Jacke müssen leer sein. Verfügt eine Schützenbruderschaft für die Schülerklasse / die Jugendklasse über keine Schützentracht, so hat der Bewerber / die Bewerberin die einheitliche Bekleidung zu tragen, die die Schützenbrüder / Schützenschwestern ihrer Schützenbruderschaft in diesen Altersklassen bei öffentlichen Veranstaltungen vor Ort tragen. Sollte der örtliche Schülerprinz / die Schülerprinzessin bzw. der Prinz / die Prinzessin über diese Bekleidung nicht verfügen, so ist eine schwarze Hose / ein schwarzer Rock mit weißem Hemd / weißer Bluse (nach Möglichkeit mit Ärmelwappen der Schützenbruderschaft) vorgeschrieben.

Die Bekanntgabe der Sieger erfolgt nach jedem Wettkampf. Zum Abschluss der Veranstaltung ist ein gemeinsames Foto der künftigen Bezirksmajestäten vorgesehen, das auch an die Medien weitergegeben wird.

 

Dazu ein Hinweis zum Datenschutz:

Mit der Teilnahme am Bezirkspokal- bzw. Bezirksmajestätenschießen erklären sich die teilnehmenden Schützenbrüder / Schützenschwestern mit einer Veröffentlichung von Bildern und Namen im Internet und der Presse einverstanden. Wer einer Veröffentlichung widersprechen möchte, hat während der Veranstaltung die Möglichkeit dies dem Bezirksbundesmeister oder dem Bezirksgeschäftsführer mitzuteilen. Bei Minderjährigen muss für die Veröffentlichung die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen.

Der guten Ordnung halber möchten wir noch auf folgendes hinweisen:

Die Krönung der neuen Bezirksmajestäten erfolgt wie üblich auf unserem Bezirksbundesfest. Dies findet am Samstag, 10.08.2024 in Oberaußem statt. Nach dem aktuellen Planungsstand beginnt die Heilige Messe – in deren Verlauf die Krönung unserer neuen Bezirksmajestäten erfolgt – um 17 Uhr in der Pfarrkirche St. Vinzentius. Danach startet der Festzug zum Bürgerhaus. Hier findet dann der Krönungsball zu Ehren unserer neuen Bezirksmajestäten statt.

                                         

                            Mit freundlichen Schützengrüßen und „Gut Schuss“

                   

Michael Fabricius                                             

Bezirksbundesmeister           

Erftstr. 44                      

50126 Bergheim

Vera Albert

Bezirksjungschützenmeisterin

Frankenstraße 2

50126 Bergheim           

 

                                             

     

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