Beschwerde und Ergänzung
Beschwerden im Zusammenhang mit dem Institionellem Schutzkonzept:
Zuständig hierfür im Bezirksverband ist der Bezirksjungschützenmeister, Bezirksschießmeister sowie der Bezirksbundesmeister. Jede Person, der sich beschweren möchte, kann dies auch bei einer Person seines Vertrauens tun und / oder die Beschwerdewege bzw. Ansprechpartner des Erzbistums Köln in Anspruch nehmen. Je nachdem kommt auch eine Beschwerde über die BdSJ Diözesangeschäftsstelle in Frage (z.B. betreffend den DJT, etc.). Unsere Beschwerdewege im Einzelnen:
- Beschwerdeformular auf unserer Homepage (auch anonym nutzbar)
- E-Mail an den Bezirksjungschützenmeister, Bezirksschießmeister oder Bezirksbundesmeister
- telefonisch an den Bezirksjungschützenmeister, Bezirksschießmeister oder Bezirksbundesmeister
- auf unseren Veranstaltungen: Ansprechpartner und Notfallnummer
- persönlich (Präventionsfachkraft (sobald eingerichtet) und geschäftsführender Vorstände)
- weitere Möglichkeiten (z.B. Brief)
Beschwerden werden von uns zeitnah und wertschätzend bearbeitet. Jede Beschwerde wird von uns ernst genommen und seriös behandelt. Dabei achten wir selbstverständlich auf den Datenschutz sowie ggf. auf den Opferschutz. Auch die Verfahrenswege des Erzbistums Köln behalten wir stets im Blick. Je nach Beschwerde behandeln wir den Sachverhalt im (geschäftsführenden) Vorstand. Eine angemessene Rückmeldung und Behandlung mit dem Beschwerdeführer wird angestrebt (soweit möglich).
Institutionelle Schutzkonzept
Der Bezirksverband Bergheim-Nord e.V. hat ein Institutionelle Schutzkonzept entwickelt.
Dieses wurde beim Generalvikariat (Abtlg. Prävention) am 28.11.2018 eingereicht und am 10.12.2018 bestätigt.
Das Dokument (ca. 1,3 MB) kann durch Anklicken des Bildes heruntergeladen werden.
Hinter dem folgenden Link erhalten Sie Informationen für Beschwerde und Ergänzung.
Ein Formular für Anregungen und Beschwerden haben wir hier zum Download bereitgestellt.